Die derzeit gültige Beitrags- und Gebührenordnung der Südstadtgemeinde Marburg e.V. wurde von der Mitgliederversammlung am 19. März 2005 beschlossen und erlangte mit in Kraft treten der Satzung in der Fassung vom 19. März 2005 Gültigkeit.
Auf Beschluss der Mitgliederversammlung vom 8. März 2008 wurde die Beitrags- und Gebührenordnung um den Punkt 1.3 ergänzt.
Beitrags- und Gebührenordnung vom 19. März 2005, Ergänzung vom 8. März 2008
1. Mitgliedsbeiträge (Mindestbeiträge):
1.1 Erwachsene
1.2 Kinder
15,00 € / Jahr
7,60 € / Jahr
G e b ü h r e n
- Beitrags- und Gebührenordnung
Letzte Aktualisierung
30.Mai 2008
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1.3 Vereine, Verbände und Firmen sowie sonstige juristische Personen zahlen den doppelten Jahresbeitrag erwachsener Mitglieder.
2. Zahlung der Beiträge

Die Beiträge werden zum 31.3. eines jeden Jahres fällig. Sie werden im Regelfall bis zu diesem Termin vom angegebenen Konto des Mitglieds abgebucht. Mitglieder die nicht am Lastschriftverfahren teilnehmen, zahlen den fälligen Betrag durch Überweisung auf das Konto der Südstadtgemeinde.

Für den rechtzeitigen Zahlungseingang ist das Mitglied verantwortlich. Kosten die dem Verein durch vom Mitglied zu verantwortende Gründe, z.B. Versäumnisse, durch Mahnkosten, Rückbuchungsgebühren usw. entstehen, gehen zu Lasten des Mitglieds.

Bei Vereinseintritt während des laufenden Vereinsjahres wird der anteilige Jahresbeitrag 30 Tage nach dem Eintrittsdatum fällig. Geringfügige Beträge können mit dem nächsten Jahresbeitrag erhoben werden.
3. Gültigkeit

Die Beitrags- und Gebührenordnung erlangt durch Beschluss der Mitgliederversammlung vom 19. März 2005 mit Wirksamkeit der Satzung in der Fassung vom 19. März 2005 Gültigkeit.
Die Ergänzung um Punkt 1.3 erlangt mit Beschluss der Mitgliederversammlung vom 8. März 2008 Gültigkeit.